Nach einem unverschuldeten Unfall muss der Geschädigte die Schadenhöhe beweisen. Im Gegensatz zu einem unverbindlichen Kostenvoranschlag hat ein Schadensgutachten urkundlichen Charakter. Alle im Gutachten enthaltenen Daten dienen der Beweissicherung und sind somit auch bei eventuellen späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen beweiskräftig.
Neben den Reparaturkosten wird im Gutachten der Fahrzeugwert, der Restwert, die Wertminderung sowie die Dauer und Höhe des Nutzungsausfalls ermittelt. Nur für Schäden unterhalb von € 750 sollte auf ein Gutachten verzichtet werden (Bagatellgrenze).
Ein Schadengutachten beinhaltet nachfolgende Hauptthemen:
1. Schadendokumentation
Der Schaden sollte mittels aussagekräftiger Lichtbilder in ausreichender Form dokumentiert sein. Die Fotos von den Hauptbeschädigungsbereichen sollten so angefertigt werden, dass eine spätere fotogrammetrische Auswertung und Zuordbarkeit im Rahmen einer evtl. erforderlichen Unfallanalyse möglich ist. Detailfotos untermauern den erforderlichen Aufwand zur Beseitigung des Unfallschadens.
2. Schadensbeurteilung
Grundsätzlich ist zwischen eventuellen Vorschäden an einem Fahrzeug und Schäden, die in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang zum eingetretenen Schadenereignis stehen zu unterscheiden. Hierzu sollten am Fahrzeug auch die vorhandenen Lackschichtdicken gemessen und beurteilt werden. Dem im Gutachten empfohlenen Reparaturweg liegen ingenieurwissenschaftliche Überlegungen und fachtechnische Erfahrungen sowie moderne Arbeitsmethoden zugrunde. Das Gutachten berücksichtigt eine Reparaturmethode, die zur absolut technisch einwandfreien Instandsetzung nach Herstellerrichtlinien führt.
3. Ermittlung der Schadenhöhe
Bei der Ermittlung der Schadenhöhe finden die vorstehenden Parameter Berücksichtigung. Die Reparaturkosten werden entweder auf Basis durchschnittlicher Verrechnungssätze der im jeweiligen Raum ansässigen Fachwerkstätten oder aber auf Basis der Verrechnungssätze der reparierenden Werkstatt ermittelt. Die Ersatzteilpreise sind aktuelle Herstellerrichtpreise, wobei Schwankungen aufgrund eventueller Ersatzteilpreisaufschläge der reparierenden Firma Berücksichtigung finden. Abweichungen von der Kalkulation sind möglich, da die Besichtigung eines Fahrzeuges meist im nicht demontierten Zustand erfolgt und verdeckte Schäden oft erst bei Durchführung der Reparatur erkennbar sind. Tritt ein solcher Fall ein, wird hierzu gutachtlich Stellung bezogen.