Im unverschuldeten Schadensfall, erstellen wir nach Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Forderungen, ein unabhängiges Gutachten über den entstandenen Schaden. Neben der Ermittlung der Reparaturkosten werden sowohl der Wiederbeschaffungswert als auch eine eventuelle Wertminderung und im Totalschaden auch der Restwert ermittelt.

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Im unverschuldeten Schadensfall, erstellen wir nach Beauftragung zur Durchsetzung Ihrer Forderungen, ein Gutachten über den entstandenen Schaden. Neben der Ermittlung der Reparaturkosten, werden sowohl der Wiederbeschaffungswert als auch eine eventuelle Wertminderung und im Totalschaden auch der Restwert ermittelt.

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 Fahrzeugschäden

Nach einem unverschuldeten Unfall muss der Geschädigte die Schadenhöhe beweisen. Im Gegensatz zu einem unverbindlichen Kostenvoranschlag hat ein Schadensgutachten urkundlichen Charakter. Alle im Gutachten enthaltenen Daten dienen der Beweissicherung und sind somit auch bei eventuellen späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen beweiskräftig.



Neben den Reparaturkosten wird im Gutachten der Fahrzeugwert, der Restwert, die Wertminderung sowie die Dauer und Höhe des Nutzungsausfalls ermittelt. Nur für Schäden unterhalb von € 750 sollte auf ein Gutachten verzichtet werden (Bagatellgrenze).


Ein Schadengutachten beinhaltet nachfolgende Hauptthemen:



1. Schadendokumentation

Der Schaden sollte mittels aussagekräftiger Lichtbilder in ausreichender Form dokumentiert sein. Die Fotos von den Hauptbeschädigungsbereichen sollten so angefertigt werden, dass eine spätere fotogrammetrische Auswertung und Zuordbarkeit im Rahmen einer evtl. erforderlichen Unfallanalyse möglich ist. Detailfotos untermauern den erforderlichen Aufwand zur Beseitigung des Unfallschadens.



2. Schadensbeurteilung

Grundsätzlich ist zwischen eventuellen Vorschäden an einem Fahrzeug und Schäden, die in einem unmittelbaren kausalen Zusammenhang zum eingetretenen Schadenereignis stehen zu unterscheiden. Hierzu sollten am Fahrzeug auch die vorhandenen Lackschichtdicken gemessen und beurteilt werden. Dem im Gutachten empfohlenen Reparaturweg liegen ingenieurwissenschaftliche Überlegungen und fachtechnische Erfahrungen sowie moderne Arbeitsmethoden zugrunde. Das Gutachten berücksichtigt eine Reparaturmethode, die zur absolut technisch einwandfreien Instandsetzung nach Herstellerrichtlinien führt.




3. Ermittlung der Schadenhöhe 

Bei der Ermittlung der Schadenhöhe finden die vorstehenden Parameter Berücksichtigung. Die Reparaturkosten werden entweder auf Basis durchschnittlicher Verrechnungssätze der im jeweiligen Raum ansässigen Fachwerkstätten oder aber auf Basis der Verrechnungssätze der reparierenden Werkstatt ermittelt. Die Ersatzteilpreise sind aktuelle Herstellerrichtpreise, wobei Schwankungen aufgrund eventueller Ersatzteilpreisaufschläge der reparierenden Firma Berücksichtigung finden. Abweichungen von der Kalkulation sind möglich, da die Besichtigung eines Fahrzeuges meist im nicht demontierten Zustand erfolgt und verdeckte Schäden oft erst bei Durchführung der Reparatur erkennbar sind. Tritt ein solcher Fall ein, wird hierzu gutachtlich Stellung bezogen. 



Bewertungen

Neben Zustandsberichten bei Fahrzeugrückgabe (z. B. Leasingrückläufer) erstellen wir Fahrzeugbewertungen für Ihren Gebrauchtwagen, Youngtimer oder Oldtimer. Auch eine Restaurationsbegleitung gehört zu unserem Portfolio.



Zu unseren Leistungen gehören:


  • Gebrauchtwagen-Bewertungen
  • Youngtimer-Bewertungen
  • Oldtimer-Bewertungen
  • Bewertung und Überwachung von Restaurationsarbeiten
  • Zustandsgutachten nach erfolgter Restauration

Tipps und Wissenswertes

  • Unfall, was nun?!

    Das Wichtigste nach einem Unfall ist: Ruhe zu bewahren!



    Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können.



    Fertigen Sie zu Beweiszwecken Übersichtsaufnahmen von den Fahrzeugen in ihren Endstellungen und Detailaufnahmen von den Beschädigungen an den Fahrzeugen z. B. mit Ihrem Smartphone an. Hier gilt immer folgender Grundsatz: Ein schlechtes Foto ist besser als gar kein Foto! 


    Bleiben Sie ruhig und sichern Sie sofort die Unfallstelle ab: 


    • Warnblinkanlage einschalten 
    • Warnweste (auch Bei- / Mitfahrer), vorsichtig aussteigen, auf den Verkehr achten 
    • Warndreieck aufstellen, Abstände als Richtwert: 
    1. Innenstadt mindestens 50 Meter 
    2. Landstraßen mindestens 100 Meter 
    3. Autobahn mindestens 200 Meter 
    • Fahrbahn möglichst schnell verlassen
    • Bei verletzten Personen oder dem Verdacht: Rettungsdienst alarmieren 
    • Polizei alarmieren 
    • Fahrzeugbeleuchtung bei Dunkelheit einschalten 
    • Personalien und Versicherungsdaten austauschen 
    • Lichtbilder anfertigen (z. B. mit dem Smartphone)

    Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.

  • Rechte eines Unfallgeschädigten

    Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten. Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig.


    Wichtig! 


    Seien Sie stets skeptisch, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Bei dieser Schadensteuerung besteht vielfach das Risiko, dass der Schaden nicht in Ihrem Interesse beseitigt wird, sondern wie es die Versicherung für richtig hält. Durch dieses sogenannte Schadenmanagement werden Ihre unabhängigen Berater (Rechtsanwälte und Kfz-Sachverständige) häufig ausgeschaltet, letztlich zu Ihrem Nachteil.


    Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass die Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können. 


    Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.


    Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden.


    Ihnen steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von Ihnen vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).


    Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen. 


    Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. 


    Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür und für den Sachverständigen hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.

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